Die Geister von Halloween lassen sich mit kleinen Geschenken besänftigen. ... Laptop, LCD-Fernseher, 500 EUR Taschengeld ... ( O-Ton Katrin Müller)
Sonntag, 30. Oktober 2011
Sonntag, 9. Oktober 2011
Arbeitsrecht: Probearbeit bereits feste Einstellung?
Sabine W. sollte nach ihrem Vorstellungsgespräch einige Tage in den Betrieb reinschnuppern. Statt nur zusehen, stand für sie Zimmer aufräumen, in der Küche abwaschen und in der Rezeption aushelfen auf dem Programm. Nach Beendigung der unentgeldlichen Probearbeit sagte ihr der Geschäftsführer ab. Die junge Frau klagte und bekam Recht. Verrichtet ein Bewerber weisungsgebundene Tättigkeiten, entsteht ein Arbeitsverhältnis. LAG Schleswig-Holstein, Az. 2 Sa 87/07 .
Armin Fischer info@arminfischer.de +4917621008967 sent over info@arminfischer.de with NOKIA E51
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