Sonntag, 9. Oktober 2011

Arbeitsrecht: Probearbeit bereits feste Einstellung?

Sabine W. sollte nach ihrem Vorstellungsgespräch einige Tage in den Betrieb reinschnuppern. Statt nur zusehen, stand für sie Zimmer aufräumen, in der Küche abwaschen und in der Rezeption aushelfen auf dem Programm. Nach Beendigung der unentgeldlichen Probearbeit sagte ihr der Geschäftsführer ab. Die junge Frau klagte und bekam Recht. Verrichtet ein Bewerber weisungsgebundene Tättigkeiten, entsteht ein Arbeitsverhältnis. LAG Schleswig-Holstein, Az. 2 Sa 87/07 .
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